AGB

TEILNAHMEBEDINGUNGEN


 A  Besondere Teilnahmebedingungen SportsInnovation 2024


1.    Veranstalter
2.    Titel der Veranstaltung
3.    Ideeller Träger
4.    Vertriebspartner
5.    Veranstaltungsort
6.    Dauer, Öffnungszeiten und Termine
7.    Produktangebot
8.    Beteiligungspreise und weitere Entgelte
9.    Ausstellerausweise/Crewausweise
 
 B  Allgemeine Teilnahmebedingungen

1.    Anmeldung
2.    Zulassung
3.    Zahlungsbedingungen
4.    Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
5.    Rücktritt und Nichtteilnahme
6.    Ausstellungsgüter, Verkaufsregelung
7.    Katalog / elektronische Medien
8.    Werbung im Veranstaltungsbereich
9.    Haftpflicht und Versicherung
10.    Gewerblicher Rechtsschutz
11.    Betrieb der gemieteten Fläche
12.    Aufbau und Gestaltung der gemieteten Fläche
13.    Technische Leistungen
14.    Entsorgung, Reinigung
15.    Bewachung
16.    Hausrecht
17.    Vorbehalte
18.    Schlussbestimmungen
19.    Salvatorische Klausel
 


A BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN SPORTSINNOVATION 2022

 
 1  Veranstalter
D.LIVE GmbH & Co. KG
Arena-Straße 1, D-40474 Düsseldorf Telefon: +49 211 15 98 - 12 00
Internet: www.d-live.de

 2  Titel der Veranstaltung
SportsInnovation 2024

 3  Ideeller Träger
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt in Zusammenarbeit mit:
SPORTCAST GmbH
Kaltenbornweg 2, D-50679 Köln

 4  Vertriebspartner
Spielmacher GmbH
Zimmerstraße 43, D-22085 Hamburg

 5  Veranstaltungsort
Düsseldorf, MERKUR SPIEL-Arena Arena-Straße 1, D-40474 Düsseldorf

 6  Dauer, Öffnungszeiten und Termine
Beginn der Flächenvergabe:
18.12.2023

Aufbauzeit:
18.03.2024, 7.00 Uhr – 20.03.2024, bis 7.00 Uhr

Laufzeit:
20.03. – 21.03.2024

Öffnungszeiten:
von 10.00 bis 18.00 Uhr, Registrierung ab 9.00 Uhr

Abbauzeit:
21.03.2024, 19.00 Uhr – 22.03.2024, 16.00 Uhr

 7  Produktangebot
Das Angebot umfasst vorrangig Produkte und Leistungen für die SportsInnovation. Hauptgliederung des Angebotes

1.    Broadcasting
•    Live Broadcasting Technologien: Video, Audio, Spezialkameras, Virtual Reality
•    Signalveredelung: Grafiken, Animation, Datenintegration, Postproduktion
•    Signalübertragung: Satellitenübertragung, Glasfasernetze, IP Netzwerke
•    Media-Asset-Management-Systeme (MAM)

2.    Stadionerlebnis
•    Fan-Entertainment: Unterhaltungs-Hard und Software, Wifi-Netze, Applikationen, Stadionbeleuchtung
•    Physische und virtuelle Werbemittel
•    Ticketing, Bezahlsysteme
•    Sicherheit & Technik
•    Sportstätten
 
3.    Spielanalyse
•    Datenerhebung, Datenveredelung und Datenvisualisierung
•    Elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme
•    (Wissenschaftliche) Auswertung von u.a. Performance-, Positions- und Vitaldaten

4.    Spiel & Wettkampf
•    Plattformen & Applikationen
•    OTT & Second Screen Lösungen
•    Streaming-Lösungen
•    Cloudbasierte Microservices
•    E-Sports

5.    Digital Services

 8  Beteiligungspreise und weitere Entgelte
Für die SportsInnovation 2024 sind folgende Netto-Beteiligungspreise festgesetzt worden.

Diamand Plus (40 m²)    SOLD OUT
Diamond (30 m²)    € 120.000,00
Platinum Plus (20 m²)    € 70.000,00
Platinum (12 m²)    € 40.000,00
Gold Plus (10 m²)    € 17.500,00
Gold (6 m²)    € 12.000,00
Premium Select   € 3.000,00
Premium Select Light   €750,00
Mainstage naming rights    € 50.000,00
Innovation Lab naming rights    € 30.000,00
Day 1 naming rights    € 25.000,00
Day 2 naming rights    € 25.000,00
Naming rights Speakers Dinner    € 20.000,00
Naming rights Aftershow party    € 25.000,00
Coffee Break    € 10.000,00
Lunch Break    € 12.500,00
Branding banner centre circle    € 25.000,00
Large banner    € 12.500,00
Stadium screens    € 15.000,00
LED bands    € 10.000,00
Lanyards    € 25.000,00
App Sponsoring    € 15.000,00
Integration into the newsletter    € 2.500,00
Digital advertising on website    € 2.500,00
Program advertisement    € 2.500,00
Guided Tours    € 7.500,00
Box rent    € 15.000,00

Aussteller zahlen 100% der zu erwartenden Kosten gemäß Zahlungsziel nach Rechnungseingang.

Der Beteiligungspreis und alle sonstigen Entgelte werden in Euro berechnet und sind Nettopreise, d.h. ohne Umsatzsteuer und/oder andere Verbrauchs- bzw. Dienstleistungssteuern.
Sofern solche Steuern durch die Services ausgelöst werden, sind diese zusätz- lich zum vereinbarten Preis fällig. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Zahlungen an die D.LIVE GmbH & Co. KG um gegenwärtige oder künftige Steuern (inkl. möglicher Quellensteuer), Abgaben und/oder Gebühren zu kürzen. Wenn und soweit der Aussteller gesetzlich zum Einbehalt und zur Abführung solcher Abgaben im Namen der D.LIVE GmbH & Co. KG verpflichtet ist, so geht dieser Einbehalt zu Lasten des Ausstellers.
Der Aussteller stellt die zum Fälligkeitstag vertraglich vereinbarte Zahlung der Beteiligungspreise und sonstigen Entgelte sicher und führt die geforderten Abgaben auf eigene Rechnung im Namen der D.LIVE GmbH & Co. KG in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an die anfordernde Behörde ab. Die von der Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahlung leitet der Aussteller an die D.LIVE GmbH & Co. KG innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Beschei- nigung weiter.

 9  Ausstellerausweise/Crewausweise
Die Ausstellerausweise sind ausschließlich für die Aussteller, deren Stand personal und Standbeauftragte bestimmt. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen.
Die Anzahl der Ausstellerausweise richtet sich nach Paketart.
Bei den Crewausweisen gilt: Keine eigene Darstellung und Präsentations möglichkeit, lediglich technische Assistenz (Dienstleister) für Aussteller. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.

Düsseldorf, Mai 2023 D.LIVE GmbH & Co. KG
 


B ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN


 1  Anmeldung
Die Anmeldung ist auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Formblatt unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten,
ggf. speziellen Teilnahmebedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zu senden an die

Spielmacher GmbH
Zimmerstraße 43, D-22085 Hamburg

Mit Unterschrift akzeptiert der Aussteller die Teilnahmebedingungen der SportsInnovation 2024.
Zur genauen Darstellung sind auf Verlangen Prospekte und Produktions- beschreibungen einzureichen.
Besondere Platzwünsche, die bei Buchung des „premium select“ und nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teil- nahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden.
Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens der D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH.
Die Anmeldung ist mit ihrem Eingang bei der Spielmacher GmbH vollzogen und bindend.
Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen der D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH Düsseldorf hingewiesen (s. www.sportsInnovation.de).
Beginn der Flächenvergabe siehe Punkt 6 des Teil A, Besondere Teilnahme- bedingungen.
Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen werden evtl. auf die Warteliste gesetzt, sofern die jeweiligen Bereiche überbucht sein sollten.
Die vom Anmelder anzugebende USt-ID-Nr. (für Anmelder aus der EU) bzw. der Nachweis der Unternehmerbescheinigung (für Anmelder aus Nicht-EU-Ländern) dient der umsatzsteuerlichen Zuordnung des Anmelders. Der Anmelder ver- sichert, die Richtigkeit bzw. Gültigkeit der USt-ID- Nr. bzw. der Unternehmer- bescheinigung und die Zuordnung zu seinem unternehmerischen Bereich. Er ist verpflichtet, evtl. Änderungen diesbezüglich der D.LIVE GmbH & Co. KG um- gehend mitzuteilen. Die USt-ID-Nr. bzw. Unternehmerbescheinigung verwendet der Anmelder für seine Teilnahme an der Veranstaltung, sie kommt auch für
alle weiteren Geschäfte zwischen dem Anmelder und der D.LIVE GmbH & Co. KG zur Anwendung.

 2  Zulassung
Aussteller der SportsInnovation sind die Hersteller der Exponate. Handelsfirmen können nur zugelassen werden, wenn sie für die auf der Messe präsentierten Produkte und Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie allein berechtigt sind, diese unter Ausschluss des Herstellers zu zeigen und zu vertreiben. Dadurch sollen Doppelbesetzungen mit Erzeugnissen aus der gleichen Produktion aus- geschlossen werden.
Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraus- setzungen nach Absatz 1 erfüllen. Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstel- lern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung des zuständigen Ausschus- ses, die D.LIVE GmbH & Co. KG. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der D.LIVE GmbH & Co. KG gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird schriftlich oder elek- tronisch bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig.
Dem Aussteller wird ein Plan, aus dem die Lage der von ihm angemieteten Fläche ersichtlich ist, zur Verfügung gestellt.
Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
Die D.LIVE GmbH & Co. KG kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, un- ter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksich- tigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen oder Größe der gemieteten Fläche geringfügig verändern. Sie behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Veranstaltungsort sowie die Durchgänge zu verlegen.
 
 3  Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach Eingang des Sponsorenver- trages zugestellt. Dem Aussteller wird die Rechnung auf elektronischem Weg (E-Mail mit PDF-Anhang) in nicht verschlüsselter Form an die von dem Aus- steller angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Die Rechnung ist dem Aussteller zugegangen, wenn die E-Mail in seinen Machtbereich (E-Mail-Account beim Internetprovider) gelangt. Der Aussteller stellt sicher, dass der Posteingang re- gelmäßig kontrolliert wird und die technischen Voraussetzungen für den Emp- fang der E-Mail stets gegeben sind. Sollte sich die zu nutzende E-Mail-Adresse des Ausstellers ändern, wird er dies der D.LIVE GmbH & Co. KG unverzüglich mitteilen. Sofern der D.LIVE GmbH & Co. KG aufgrund fehlender oder mangel- hafter technischer Voraussetzungen und/oder aufgrund der Nichtmitteilung einer neuen E-Mail-Adresse ein Schaden entstehen, so ist der Aussteller der
D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH zum Ersatz verpflichtet. Beanstandungen sind un- verzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt.
Alle von der D.LIVE GmbH & Co. KG erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort ohne Abzug mit Rechnungsdatum fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rech- nungsdatum fällig, d.h. in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt.
Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner.
Etwaige Bank- und Geldtransferkosten sind von dem Aussteller in voller Höhe zu kalkulieren und auf den Teilnahmebeitrag aufgeschlagen zu überweisen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Als Zahlung gilt nur die vorbehaltlose Gutschrift auf einem der Konten von D.LIVE GmbH & Co. KG unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die Veranstaltung an:

Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE24 3005 0110 0010 1762 46 BIC-CODE: DUSSDEDDXXX

Steuer-Nr. 105/5904/2880 VAT-Nr. DE224573187

Die D.LIVE GmbH & Co. KG kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kün- digung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen.
Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Punkt 5 der Bedingungen.
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die D.LIVE GmbH & Co. KG das ein- gebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller auf Grund des Pfand- rechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die D.LIVE GmbH & Co. KG kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen.
Für Beschädigung und/oder Ver lust des Pfandgutes haftet die D.LIVE GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 
 4  Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
Ohne Genehmigung der D.LIVE GmbH & Co. KG ist es nicht gestattet, eine zuge- wiesene gemietete Fläche oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung ge- nannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.
Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Mieter schriftlich bei der D.LIVE GmbH & Co. KG zu beantragen. Der Mitaussteller unterliegt denselben Be- dingungen wie der Hauptaussteller. Die Aufnahme eines Mitausstellers ohne die Zustimmung der D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH berechtigt die D.LIVE GmbH & Co. KG, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aussteller verzichtet insoweit auf die Rechte der verbotenen Eigenmacht. Schadensersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen haben. Firmenvertreter werden als Mitaus- steller nicht zugelassen. Zusätzlich vertretene Hersteller sind solche, deren Produkte auf dem Stand von dem Aussteller vertrieben werden, ohne dass der Hersteller selbst anwesend ist.
Hersteller von Geräten, Maschinen oder sonstigen Erzeugnissen, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller. Mitaussteller können auf Grund der Eintragungsbedingungen in den Katalog mit kompletter Anschrift aufgenommen werden, sofern die Entgelte bezahlt sind und die Unterlagen termingerecht vorliegen.
Im Übrigen gelten alle Bestimmungen für jeden Aussteller.

 5  Rücktritt und Nichtteilnahme
Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der gemieteten Fläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Der gesamte Teilnahmebetrag und die tatsächlich erbrachten Leistungen sind zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die D.LIVE GmbH & Co. KG zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungs- verpflichtung.
Der Rücktritt und die Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers oder zusätzlich vertretenen Unternehmens. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenz- verfahrens über das Vermögen des Ausstellers/Mitausstellers beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen, ist die D.LIVE GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Von dem Antrag des Verfahrens hat der Aussteller die D.LIVE GmbH & Co. KG in jedem Fall unverzüglich zu in- formieren. Für die Zahlungsverpflichtungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
Sollte die geplante Veranstaltung infolge einer Allgemeinverfügung, einer Ver- botsverordnung, infolge einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum des Veranstaltungstermins einschließt, oder aus Beweggründen des Veranstalters nicht durchgeführt werden können, sind beide Seiten gemäß Höherer Gewalt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall des Rücktritts werden die Ver- tragsparteien von ihren Leistungspflichten frei.

 6  Ausstellungsgüter, Verkaufsregelung
Produkte oder Leistungen, die in der Zulassung unter Teil A Besondere Teilnah- mebedingungen Punkt 6 nicht aufgeführt sind, dürfen nicht ausgestellt oder an- geboten werden. Nicht zugelassene Güter können durch die D.LIVE GmbH & Co. KG auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Betrieb und die Vorführung der Ausstellungsstücke ist nur im Rahmen der zugelassenen Normen möglich. Auf eine eventuelle Kennzeichnung mit dem „CE“-Zeichen wird hingewiesen.
Produkte und Exponate mit leicht entzündlichem Inhalt sind auf der Standflä- che nur in dem von der D.LIVE GmbH & Co. KG genehmigten Umfang erlaubt. Jeder Aussteller darf nur für die Güter und Leistungen, die in der Zulassung aufgeführt sind, Bestellungen entgegennehmen, verkaufen, vertreiben. Ausge- stellte Güter dürfen erst nach Beendigung der Veranstaltung ausgeliefert oder vom Stand entfernt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere das Recht über die Preisauszeichnung) einzuhalten.

Für den Vertrieb und das Ausstellen bestimmter Produkte sind die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten,
z.B. Arzneimittel.
 
 7  Katalog / elektronische Medien
Die D.LIVE GmbH & Co. KG gibt das Ausstellerverzeichnis heraus. Dieses er- scheint in elektronischer Form im Internet und – während der Laufzeit – ggfs. in Form einer App.
Der Aussteller (Vertragspartner) wird auf der Webseite sowie in der App mit Na- men, Logo und Standnummer aufgeführt.
Daneben stehen weitere kostenpflichtige Marketing Möglichkeiten zur Verfü- gung. Über diese zusätzlichen Möglichkeiten werden die Aussteller rechtzeitig von der D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH oder einem beauftragten Dritten ausführ- lich unterrichtet.
Schadenersatz für fehlerhafte, unvollständige, nicht erfolgte oder insbesondere aufgrund von Hinweisen auf das Vorliegen von Malware nicht aufgenommene oder entfernte Eintragungen ist ausgeschlossen. Für den Inhalt von Eintragun- gen und evtl. daraus resultierenden Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich.

 8  Werbung im Veranstaltungsbereich
Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen grundsätzlich nur innerhalb der gemieteten Fläche ausgestellt werden. Möglichkeiten und Grenzen des werblichen Auftritts außerhalb der gemieteten Fläche im sonstigen Veranstal- tungsbereich sind mit dem Veranstalter individuell abzustimmen. Dies dient insbesondere dazu, es der D.LIVE GmbH & Co. KG zu ermöglichen, ihren ver- traglichen Verpflichtungen gegenüber Sponsoren der SportsInnovation nachzu- kommen. Hinsichtlich der Außenwerbung wird auf das Dienstleistungsangebot der D.LIVE GmbH & Co. KG verwiesen. Es sind nur messebezogene Werbemaß- nahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Bestimmte vergleichende und Superlativ-Werbung ist in Deutschland unzulässig.
Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstal- tung sicherzustellen.
Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel und Produktpräsenta- tionen sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen und die Ausrufan- lage im Veranstaltungsbereich nicht übertönen. Die D.LIVE GmbH & Co. KG kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderung verlangen. Daneben ist eventuell die Genehmigung für musikalische Wiedergaben aller Art bei der

GEMA
Generaldirektion Berlin
Bayreuther Straße 37, D-10787 Berlin Postfach 30 12 40, D-10722 Berlin
Tel. +49 30 21245-00
Fax +49 30 21245-950
E-Mail: gema@gema.de

Generaldirektion München
Rosenheimer Straße 11, D-81667 München Postfach 80 07 67, D-81607 München
Tel. +49 89 48003-00
Fax +49 89 48003-969
E-Mail: gema@gema.de

gegen eine Gebühr erforderlich.
Für die Nutzung privater Hörfunk- und/oder Fernsehprogramme sowie Pro- grammbegleitmaterial von Sendern, die durch die VG Media vertreten werden, ist eine Genehmigung bei der

Corint Media GmbH Lennéstraße 5, D-10785 Berlin Tel. +49 30 206200-0
Fax: +49 30 206200-33
E-Mail: info@corint-media.com

Büro Brüssel
Square de Meeûs 38/40, 1000 Brüssel, Belgien Tel. +32 401 6884
E-Mail: info@vgmedia.eu

zu beantragen.
Die Bestimmungen des Urheberrechts sind zu beachten.
 
 
 9  Haftpflicht und Versicherung
Die D.LIVE GmbH & Co. KG hat eine Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für ihre gesetzliche Haftung. Es gelten die allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Haftpflicht- versicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber. Ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Venues und auf Sonderveranstaltungen, die nicht von der D.LIVE GmbH & Co. KG durchgeführt werden.
Der Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichenden Ver- sicherungsschutz zu sorgen.
Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aussteller entstehen, wie für eigenes Verschulden.

10    Gewerblicher Rechtsschutz
Der Schutz von Erfindungen, Mustern und Marken auf Messen richtet sich nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein besonderer Messeschutz besteht nicht. Andererseits besteht aber auch keine Freistellung von den deutschen Bestimmungen und den hier bestehenden Schutzrechten Dritter. Patentanmeldungen sollten vor Messebeginn beim Patentamt ein- gereicht werden. Verstöße gegen alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigen die D.LIVE GmbH & Co. KG, den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen.

11    Betrieb der gemieteten Flächen
Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist die Loge oder Präsentations- fläche mit ausreichendem Informationspersonal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde gemietete Flächen dürfen außerhalb der täg- lichen Messeöffnungszeiten ohne Erlaubnis des Mieters nicht betreten werden. Bei dem Betrieb der gemieteten Fläche sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften zu beachten.

12    Aufbau und Gestaltung der gemieteten Fläche
Die für die Merkur Spiel-Arena jeweils geltenden Technischen Richtlinien sind Bestandteil des Vertrages und gelten gleichermaßen für Aussteller und durch diese beauftragte Standbauer. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage zur Verfügung. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich.

13    Technische Leistungen
Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Räumlichkeiten des Veranstaltungsbereichs sorgt die D.LIVE GmbH & Co. KG.
Die Kosten für die Installation von technischen Versorgungsleistungen und Telekommunikationsanschlüsse sowie die Kosten der Verbräuche und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller (Hauptaussteller) gesondert berechnet.
Die D.LIVE GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor angemessene Vorschüsse einzufordern.
Sämtliche Installationen dürfen nur von der D.LIVE GmbH & Co. KG durch- geführt werden. Innerhalb der gemieteten Fläche können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die der D.LIVE GmbH & Co. KG auf Anforderung zu benennen sind. Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. An- schlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Ver- luste und Schäden, die durch Störungen der Energiezufuhr entstehen, haftet die D.LIVE GmbH & Co. KG nur gem. § 6 AVBElt, § 18 NAV und § 6 AVBWasserV

14    Entsorgung, Reinigung
Aussteller und deren Auftragnehmer haben ihren Abfall/Reststoffe eigenverant- wortlich zu entsorgen.
Die D.LIVE GmbH & Co. KG sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge. Die Reinigung der gemieteten Fläche, obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Lässt der Aussteller nicht durch eigenes Personal reinigen, so dürfen nur von der D.LIVE GmbH & Co. KG zugelassene Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden.

15    Bewachung

Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsbereichs während der Laufzeit übernimmt die D.LIVE GmbH & Co. KG. Während der Auf- und Abbauzeiten be- steht eine allgemeine Aufsicht. Die Kontrolle beginnt am ersten Aufbautag und endet am letzten Abbautag. Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Eine Bewachung des Eigentums des Ausstellers muss dieser selbst organi- sieren. Durch die von der D.LIVE GmbH & Co. KG übernommene allgemeine Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für Personen- und Sachschäden nicht eingeschränkt. Sonderwachen während der Laufzeit dürfen nur durch die von der D.LIVE GmbH & Co. KG beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden.
 
16    Hausrecht
Die D.LIVE GmbH & Co. KG übt im gesamten Veranstaltungsbereich für die Auf- bau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Die sich aus den Techni- schen Richtlinien und ggf. aus den speziellen Teilnahmebedingungen ergeben- den Bestimmungen zum Hausrecht sind auf jeden Fall einzuhalten. Das Mit- bringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich und das Fotografieren ist nicht gestattet. Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung und für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aus- steller aus irgendeinem Grunde Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung der D.LIVE GmbH & Co. KG direkt fertigt.

17    Vorbehalte
Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist bei Vorliegen von nicht durch sie verschuldeten zwingenden Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller berechtigt, die Messe zu verschieben oder abzusagen.
Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und Er- stattung des Beteiligungspreises.

18    Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die D.LIVE GmbH & Co. KG. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der D.LIVE GmbH & Co. KG mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unter- schrift). Ist der Aussteller bereits bei der D.LIVE GmbH & Co. KG als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über eine persönliche Bestellnummer, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der D.LIVE GmbH & Co. KG unter Angabe der Bestellnummer eingehen.
Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die D.LIVE GmbH & Co. KG verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungs- frist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Düs- seldorf oder der Gerichtsstand ist nach Wahl der D.LIVE GmbH & Co. KG GmbH der Sitz des Ausstellers. Das gilt auch für Klagen aus Scheck oder Wechsel. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kos- ten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung.
 
19    Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An- stelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Kollisionsfall gehen die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen denen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen als die jeweils spezielleren Bestimmungen vor.

Der deutsche Text ist verbindlich. Datenschutzbestimmungen siehe www.sportsinnovation.de